Laut Baugesetzgebung müssen beim Einsatz von Sonnenschutz- Rollos bei einem Einbau der Module unter 2,5 m aufgrund der beweglichen Stahlseile entsprechende Klemmschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Eine Haftung von VELUX für Sach- oder Personenschäden, die durch die Installation in weniger als 2,5 m Höhe verursacht werden, wird ausgeschlossen.